Grundsätzlich gilt, dass die Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstoffen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten und vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen und zu dokumentieren ist.
Die wichtigste Informationsquelle ist das Sicherheitsdatenblatt des Produktes.
Es ist dazu bestimmt, dem berufsmäßigen Verwender die bei Tätigkeiten mit den Gefahrstoffen notwendigen Daten und Umgangsempfehlungen zu vermitteln.
Insbesondere soll das Sicherheitsdatenblatt dem Arbeitgeber ermöglichen, alle von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausgehenden Gefährdungen für die Umwelt, Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen.
Der Inverkehrbringer (Hersteller oder Händler) hat dafür zu sorgen, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig sowie vollständig ausgefüllt ist und bei Änderungen regelmäßig aktualisiert wird.
Das Sicherheitsdatenblatt ist auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben zu überprüfen, insbesondere in den Abschnitten „Mögliche Gefahren“, „Handhabung und Lagerung“, „Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen“ sowie „Rechtsvorschriften“. Erforderlichenfalls muss beim Inverkehrbringer ein korrektes Sicherheitsdatenblatt angefordert und von diesem geliefert werden.
Was muss aufgeführt sein?
Die für die Gefährdungsbeurteilung wichtigsten Angaben im Sicherheitsdatenblatt sind:
- Bezeichnung des Stoffs bzw. der Zubereitung/des Gemischs und des Unternehmens (Lieferant),
- relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder der Zubereitung/des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird,
- Einstufung und Kennzeichnung des Stoffs oder Gemischs,
- gefährliche Bestandteile von Zubereitungen/Gemischen,
- Erste-Hilfe-Maßnahmen und Brandbekämpfung,
- Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung,
- Hinweise zur sicheren Handhabung und Lagerung,
- Grenzwerte für berufsbedingte Exposition, z. B. Arbeitsplatzgrenzwerte nach TRGS 900, Biologische Grenzwerte nach TRGS 903 sowie DNEL,
- Informationen zur Begrenzung und Überwachung der Exposition,
- Art und Qualität notwendiger persönlicher Schutzausrüstungen,
- physikalische und chemische Eigenschaften,
- Stabilität und Reaktivität,
- toxikologische Angaben, u.a. Hinweise auf noch nicht geprüfte gefährliche Eigenschaften und
- Expositionsszenarien im Anhang.