Seit über zehn Jahren sind wir in vielfältigen Bereichen der Industrie, wie Lebensmittelverarbeitung, Maschinenfabriken und kommunalen Einrichtungen tätig und bieten unsere Dienstleistungen im Bereich des Gefahrstoffmanagements deutschlandweit an.
Mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung gelten neue Vorschriften für Gefahrstoffe mit ganz konkreten Auswirkungen für die Betriebe.
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
Die neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystematik nach der CLP – Verordnung verändert weit mehr als nur die Gefahrensymbole.
Die Verordnung ist auch als GHS bekannt und stuft mehr Stoffe als „gefährlich“ ein als bisher. Noch stärker in den Fokus gerückt sind Gefährdungsbeurteilungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und den daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen.
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, für sein Unternehmen eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Besonders komplex sind die Vorgaben, die in der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe – wie explosive, ätzende oder giftige Chemikalien- und Arbeitsstoffe zu berücksichtigen sind.
Daher besteht Handlungsbedarf für alle Betriebe:
- das Gefahrstoffverzeichnis zu überarbeiten
- die Gefährdungsbeurteilungen zu aktualisieren
- die Betriebsanweisungen und Unterweisungen zu erneuern